BayRK – Die Bayerische Regional-KODA hat eine neue Dienstordnung und eine vorläufige Entgeltordnung für Beschäftigte im Pfarrbüro beschlossen. Der Begriff Pfarrbüro umfasst auch Verwaltungsbüros von über eine Pfarrei hinausgehenden Zusammenschlüssen von Pfarreien, Verwaltungsbüros von Dekanaten oder Zusammenschlüssen von Dekanaten.In der Dienstordnung für Beschäftigte im Pfarrbüro stellt die Bayerische Regional-KODA fest, dass die Tätigkeit der Beschäftigten im Pfarrbüro einen Verwaltungsdienst in der Kirche darstellt, der für die Arbeit der pastoralen Dienste in der Gemeinde von besonderer Bedeutung ist. In vielen Fällen haben die Beschäftigten im Pfarrbüro ersten oder alleinigen Kontakt mit Personen, die das Pfarrbüro aufsuchen und somit hat ihre Tätigkeit auch eine pastorale Zielrichtung.
Die in der Vorläufigen Entgeltordnung für Beschäftigte im Pfarrbüro genannten Entgeltgruppen stehen unter dem Vorbehalt der neuen Entgeltordnung.