Übertragung und Abgeltung von Urlaub bei Krankheit im Arbeitnehmerbereich

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen – Mit Schreiben vom 19. März 2010 äußert sich das Bayerisches Staatsministerium der Finanzen zum Anspruch auf Übertragung und Abgeltung von Urlaub bei Krankheit im Arbeitnehmerbereich. Es bittet darum den Abgeltungsanspruch als eigenständigen Anspruch anzusehen, der auch eigenständig verjährt (Verjährungsbeginn mit dem Ende des Jahres seiner Entstehung, also dem Ausscheiden der/des Beschäftigten).Den vollen Wortlaut des Schreibens finden Sie hier.