Gesetzgebung – Die Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden stufenweise bei allen Rentenarten angehoben. Für alle Geburtsjahrgänge vor 1947 verbleibt es beim abschlagsfreien Renteneintrittsalter von 65 Jahren. Für alle jüngeren Mitarbeiter(innen) wird die Altersgrenze beginnend ab dem Jahr 2012 bis zum Jahr 2028 in Schritten von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Jahrgänge 1947 bis 1958 wird die Altersgrenze jeweils um einen Monat angehoben:
1947 65 + 1 Monat 01.0212 bis 01.2013
1948 65 + 2 Monate 03.2013 bis 02.2014
1949 65 + 3 Monate 04.2014 bis 03.2015
Für die Jahrgänge 1959 bis 1964wird die Altersgrenze jeweils um zwei Monate angehoben. Ab 2019 werdenAngehörige der Geburtsjahrgänge ab 1965 eine Regelaltersgrenze von 67 Jahrenohne Abschläge in Anspruch nehmen können. Versicherte mit 45 Jahren anPflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung können weiterhin mit 65Jahren und ohne Beachtung der stufenweisen Anhebung abschlagsfrei inAltersrente gehen.