Weltliches Arbeitsrecht und christliche Dienstgemeinschaft

NZA 21/2011 – Es entsprach lange Zeit der ganz herrschenden Meinung, dass in kirchlichen Einrichtungen nicht gestreikt werden darf. Diese Sichtweise wird immer stärker in Frage gestellt. Nunmehr hat das LAG Hamm (NZA-RR 2011, 185) entschieden, dass Streikmaßnahmen in kirchlichen Einrichtungen zumindest nicht grundsätzlich ausgeschlossen seien.Dieses Urteil ist nach Ansicht der Verfasser H. J. Willemsen/C. Mehrens abzulehnen, weil die staatliche Oktroyierung eines Arbeitskampfsystems mit dem verfassungsrechtlich verbürgten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen unvereinbar wäre.