Keine Altersdiskriminierung durch die Überleitung in den TVöD

BAG – Rechtssprechung – Das Entgeltsystem des TVöD als solches ist diskriminierungsfrei. Nach der Überleitung setzt sich im TVöD die Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen des BAT nicht länger fort.

Dies hat das BAG mit Urteil vom 08.12.2012 im Anschluss an die EuGH-Entscheidung vom 08.09.2011 ausdrücklich bestätigt. 

 

Quelle: KAV-Rundschreiben 3/2012