Umsetzung der Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst

Rundschreiben KAV Bayern e.V. – Mit Datum 16.12.2015 hat der KAV Bayern e.V. in seinem Rundschreiben mitgeteilt, dass das Unterschriftsverfahren eingeleitet worden ist. Die Abstimmung der Änderungsvereinbarungen zu den durchgeschriebenen Fassungen des TVöD-V und des TVöD-B ist in die Wege geleitet. Die Geschäftsführerkonferenz der VKA hat sich am 9. Dezember dafür ausgesprochen die Änderungstarifverträge zur Umsetzung freizugeben.

Inhalt des Rundschreibens:

Umsetzung der Tarifeinigung vom 30.09.2015 für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst:
I.     Vorbemerkung 
II.    Geltungsbereich 
III.   Zuordnung
IV.   Höhergruppierung
V.    Zuordnung bzw. Höhergruppierung bei individuellen Zwischen- bzw. Endstufen
VI.   Änderungen bei den Tätigkeitsmerkmalen 
VII.  Entgelt 
VIII. Weitere Entgeltbestandteile
IX.   Antragsrecht nach § 28b Abs. 5 TVÜ-VKA
X.    Mitbestimmung
XI.   Inkrafttreten, Kündigung
XII.  Ausnahmen vom Geltungsbereich
Anlagen: Änderungstarifverträge, Tabellen