Bayerische Staatszeitung – In der aktuellen Ausgabe der Staatszeitung vom 25. Juni 2010 findet sich folgender Artikel über die Dienstrechtsreform:
„Mit einem Zitat aus der Bibel beendete die Vorsitzende des Ausschussesfür den öffentlichen Dienst Ingrid Heckner (CSU) die jüngste Sitzung desGremiums: „Es ist vollbracht“, sagte sie. Es handelte sich nämlich um die letzte Beratung zum neuen Dienstrecht für Bayerns Verwaltung. Dem Reformgesetzstimmten CSU, Freie Wähler und FDP zu. SPD und Grüne dagegen lehnten den Gesetzentwurf ab. In zweiter Lesung wird der Landtag Mitte Juli endgültig über die Norm abstimmen, die zum 1. Januar 2011 in Kraft treten soll. 6128 Seiten, sieben Teile und 16 Paragrafen: Die Umsetzung des neuen Regelwerks, dessen Bestimmungen rund 340 000 Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes betreffen, wird mit schätzungsweise 220 Millionen Euro zu Buche schlagen. Ob dieser Summe und des verordneten Sparkurses hatten vor Kurzem CSU-Haushaltspolitiker vorgeschlagen, die Reform um zwei Jahre zu verschieben. Ministerpräsident HorstSeehofer (CSU) persönlich soll jedoch in den zuständigen Arbeitskreis gekommen sein und verkündet haben, dass die neuen Normen wie geplant in Kraft treten werden. Bereits jetzt steht fest, dass es sich bei diesen um eine der größten Reformen in der bayerischen Parlamentsgeschichte handelt. Allerdings ist diese nicht Resultat bayerischer Politik, sondern ein Gebot der Föderalismusreform. Zentrale Neuerung der bayerischen Version des Dienstrechts ist die drastische Reduzierung der Leistungs- und Fachlaufbahnen. Einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst: Anstelle dieser vier Leistungslaufbahnen soll es künftig nur noch eine geben. Der Einstieg werde sich weiterhin nach Vorbildung und Qualifikation des Bewerbers richten. Allerdings soll der Aufstieg durchlässiger werden, indem man stärker als bislang auf das Leistungsprinzip abstellen möchte. Als Beleg für Leistung sollen unter anderem Fort- und Weiterbildung gewertet werden. Nach dem alten Gesetz gibt es sage und schreibe ungefähr 300 Fachlaufbahnen. Diese wird man in nur sechs aufgehen lassen: „Verwaltung undFinanzen“, „Bildung und Wissenschaft“, „Justiz“, „Polizei und Verfassungsschutz“, „Gesundheit“ sowie „Naturwissenschaft und Technik“ lauten jetzt die Oberbegriffe. Einige der neuen Regelungen im alten Gesetz reagieren auf Lebensentwürfe, die in der Gesellschaft längst anerkannt sind. Im Dienstrecht werden sie bislang nämlich nicht berücksichtigt. Ab 1. Januar sollen junge Witwen und Witwer nicht länger diskriminiert werden und die Pension ihres verstorbenen Ehepartners erhalten. Bis dato ist dies nicht der Fall, wenn die verwitwete Person mehr als 20 Jahre jünger als ihr toter Partner ist und aus der Verbindung kein Kind hervorgegangen ist. Für diese Veränderung wurden gleich drei Anträge vorgelegt: von CSU/FDP, SPD und Freien Wählern. Obwohl die meisten Anträge der Opposition von der Mehrheit aus CSU- und FDP-Abgeordneten abgelehnt wurde, bekam sie bei einzelnen Anliegen Zustimmung: Beispielsweise setzten die Sozialdemokraten durch, dass homosexuelle Beamte künftig ein Recht auf Familienzuschlag bekommen sollen, sofern ein eigenes oder das Kind des Lebenspartners im gemeinsamen Haus lebt. In der letzten Sitzung bewerteten die fünf Fraktionen den Entwurf. „Das bayerische Dienstrecht ist nicht nur eine Umformulierung des Bundesrechts“, sagte die Ausschussvorsitzende Heckner (CSU). Die Norm sei zukunftsfähig, weil sie unter anderem auf den demografischen Wandel reagiere. Unter anderem sei gesichert, dass sich auch ein Beamter der unteren Besoldungsgruppen ein Leben im teuren München leisten könne. „Nur zum Teil gelungen“ erachtet Diana Stachowitz (SPD) die Reform. Beispielsweise habe man das Prinzip der Personalentwicklung nicht gesetzlich verankert. Peter Meyer (Freie Wähler) hätte sich unter anderem mehr Flexibilität beim Renteneintritt „auch nach unten“ gewünscht. Adi Sprinkart (Grüne) bezweifelt, dass die hervorgehobene Leistungsorientierung greifen wird. In Gesprächen erlebe er, dass Beamte da skeptisch seien. Sprinkarts Resümee des gesamten Regelwerks: „Darin wird viel für die Häuptlinge getan, aber wenig für die Indianer.“(Alexandra Kournioti)“