Leistungsbezogener Stufenaufstieg, Anhalten in der Stufe

StMF Bayern – Das Staatsministerium der Finanzen hat entschieden, von der Möglichkeit des leistungsbezogenen Stufenaufstiegs bzw. des Anhaltens in der Stufe auch nach dem 31. Dezember 2010 keinen Gebrauch zu machen.

Das Schreiben des StMF Bayern finden Sie hier.