Betriebliche Übung

Bundesarbeitsgericht – Gewährt der Arbeitgeber regelmäßig und vorbehaltlos Sonderzahlungen, wie etwa Weihnachtsgeld, so kann ein Anspruch des Beschäftigten entstehen. Die Zahlung muss zumindest nach dreimaliger Gewährung aufgrund einer sogenannten „betrieblichen Übung“ fortgeführt werden.

Näheres lesen Sie in der Pressemitteilung Nr. 12/10 des Bundesarbeitsgerichts.