Religionszugehörigkeit im Rahmen des Bewerbungsverfahrens

Urteil des EuGH – In einer Pressemeldung vom 17.04.2018 äußert sich der Sekretär der Deutschen Bischofskonferenz Pater Dr. Hans Langendörfer SJ zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung für eine berufliche Tätigkeit in Kirche und Diakonie.

Der Wortlaut findet sich hier