Kündigung wegen Kirchenaustritts

BAG – Der Austritt eines Mitarbeiters einer von einem katholischen Caritasverband getragenen Kinderbetreuungsstätte aus der katholischen Kirche kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. So hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Der Kläger wird durch die Kündigung nicht iSv. § 1, § 7 AGG diskriminiert. Die Ungleichbehandlung wegen seiner Religion ist nach § 9 Abs. 1, Abs. 2 AGG gerechtfertigt.

Bundesarbeitsgericht
Urteil vom 25. April 2013 – 2 AZR 579/12 –

Vorinstanz: LAG Baden-Württemberg – Kammern Mannheim –
Urteil vom 9. März 2012 – 12 Sa 55/11 –