Weiterentwicklung des Bayerischen Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes (BayKiBiG)

StMAS Bayern – “Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 27. März 2012 den Gesetzentwurf des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen (StMAS) für eine Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) zur Weiterentwicklung der Kinderbetreuung gebilligt. Von den geplanten Änderungen sollen Eltern und deren Kinder, Gemeinden und Träger profitieren.

Zur Verbesserung der Qualität wird z.B. der förderrelevante Anstellungsschlüssel von 1:11,5 ab dem nächsten Kindergartenjahr auf 1:11,0 abgesenkt. Der Freistaat übernimmt dabei erstmals auch den kommunalen Anteil dieser Verbesserung. Gleichzeitig wird der Einstieg in das kostenfreie dritte Kindergartenjahr geregelt, indem die Eltern ab September 2012 um 50 Euromonatlich entlastet werden. Mit Blick auf die rückläufigen Kinderzahlen im ländlichen Raum werden die Förderbedingungen für Landkindergärten weiterverbessert und das Ziel der Inklusion stärker im Gesetz verankert.

 

Mit den geplanten Maßnahmen investiert der Freistaat Bayernjedes Jahr zusätzlich rund 185 Millionen Euro in die Kinderbetreuung. Nach der Billigung im Ministerrat geht der Gesetzentwurf nun in die Verbandsanhörung. Voraussichtlich im Mai wird der Gesetzentwurf dem Bayerischen Landtag vorgelegt.

 

Eine Synopse in der die bisherigen und alle geplanten neuen Regelungen im BayKiBiG gegenübergestellt sind, ist auf den Internetseiten des StMAS eingestellt unter: http://www.stmas.bayern.de//kinderbetreuung/index.php.

 

Um Eltern, pädagogischem Personal, Vertretern von Trägern und Gemeinden oder anderen interessierten Bürgern die Möglichkeit zu eröffnen, die geplanten Regelungen zu diskutieren, oder Änderungswünsche einzubringen, werden wir auf der Homepage des StMAS für die Dauer des Gesetzesvorhabens ein Diskussionsforum freischalten. Das Forum finden Sie unter:

http://www.stmas.bayern.de/forum-baykibig/ “

 

 

Quelle: 131. Newslettter