Auswirkungen des WehrRÄndG 2010 auf den Besitzstand nach § 11 TVÜ-Bund

BMI – Mit dem am 1. Dezember 2010 in Kraft getretenen Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 wird die Dauer des Grundwehrdienstes von neun auf sechs Monate verkürzt.

Zu den Auswirkungen der entsprechenden Änderungen im Wehrpflicht- und Zivildienstgesetz auf die Zahlung der Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-Bund hat das BMI die angefügten Durchführungshinweise übersandt.