Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat

Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts – Durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vom 23. Mai 2017 (BGBl 2017 I S. 1228) wird das Mutterschutzgesetz neu gefasst.

Mit Schreiben vom 11. Juli 2017 weist das Ministerium auf wesentliche Neuregelungen, insbesondere zum betrieblichen Gesundheitsschutz, hin.