Besitzstandszulage nach § 11 Absatz 1 TVÜ-VKA bei Unterbrechung der Kindergeldberechtigung durch freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst

BAG Urteil – Das BAG hat mit Urteil vom 22. September 2016 – 6 AZR 432/15 – entschieden,

dass ein freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst´zu einem dauerhaften Wegfall der Zahlung der kinder- bezogenen Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-VKA führt.

Aus der Urteilsbegründung:

Das BAG ist der Auffassung, dass die Unterbrechungstatbestände eindeutig abschließend von den Tarifvertragsparteien geregelt worden seien. Eine analoge Anwendung bzw. die Annahme einer planwidrigen Regelungslücke hinsichtlich des freiwilligen Wehrdienstes komme nicht in Betracht. Auch verstoße die Regelung nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikels 3 Absatz 1 GG und stehe auch dembesonderen Schutz von Ehe und Familie nach § 6 Absatz 1 GG nicht entgegen. Die Tarifvertragsparteien hätten bewusst darauf verzichtet, den freiwilligen Wehrdienst in den Katalog der unschädlichen Unterbrechungstatbestände aufzunehmen. Sie waren – so das BAG – auch berechtigt, den freiwilligen  Wehrdienst von Grundwehrdienst und Zivildienst zu unterscheiden.

Quelle: KAV-Rundschreiben A-13