Bildungsprämie deutlich erhöht

Bundesministerium für Bildung und Forschung – Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern.

Bedingungfür den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man erwerbstätig ist und daszu versteuernde Jahreseinkommen die Grenze von 25.600 Euro nicht übersteigt(bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 51.200 Euro). Wer eineWeiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämieeinen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskostenbis maximal 500 Euro abdeckt (bis 31.12.2009: 154 Euro).