Die Änderungen in der Neufassung des Rundschreibens zur Durchführung des KraftfahrerTV Bund dienen – ohne Änderung der Rechtslage – einer weiteren Präzisierung bei der Anwendung und Auslegung des Tarifvertrags sowie einzelnen Vereinfachungen der Handhabung für die Dienststellen durch punktuelle übertarifliche Maßnahmen. Beispielhaft sind zu nennen:
• Präzisierung der Stufenzuordnung bei Erfassung vom Geltungsbereich des KraftfahrerTV Bund (Ziffer 1.2),
• üt Zuordnung einer Pauschalgruppe bei Versetzung (Ziffer 1.4),
• üt Aufnahme weiterer Tatbestände für das pauschale Ansetzen von Überstunden als tägliche Arbeitszeit, insbesondere für den 24. und 31. Dezember sowie für Zeiten von Wehrübungen (Ziffer 3.3),
• Ergänzung von Sonderfällen bei der Stufenzuordnung (Ziffer 4.5.2 und 4.6),
• Präzisierung eines Sonderfalls bei der Vertretung von Chefkraftfahrern (Ziffer 5.3.3),
• Integration einer bereits bestehenden Besitzstandsregelung für abgelöste Chefkraftfahrer (Ziffer 5.3.5).