Die Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen hat im schriftlchen Beschlussverfahren vom 2. November 2020 einen Beschluss über eine einmalige Corona-Sonderzahlung gefasst. Die Regelungen entsprechen der Tarifeinigung des öffentlichen Dienstes. Damit diese einmalige Corona-Sonderzahlung, die so genannte “Beihilfeleistung”, steuer- und sozialabgabenfrei bleibt, muss die Zahlung noch im Dezember 2020 an die Beschäftigten ausbezahlt werden.
Die Höhe der einmaligen Corona-Sonderzahlung beträgt:
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- für die Entgeltgruppen 1 bis 8: 600,00 Euro
- für die Entgeltgruppen 9a bis 12: 400,00 Euro
- für die Entgeltgruppen 13 bis 15: 300,00 Euro
Nähere Informationen finden Sie im ABD Teil D, 14. Regelung über eine einmalige Corona-Sonderzahlung 2020.
Augsburg, 10.12.2020
Manuel Knoll -Geschäftsführer-