Eine „Abmahnung“ des EuGH mit Folgen – Neue Anforderungen an die kirchliche Personalpolitik nach dem Urteil in der Rechtssache Egenberger aus juristischer und theologischer Sicht

NZA 11/2018 – Es geht hier um die Frage nach der Vereinbarkeit der sog. Kirchenklausel in Art. 4 II RL 2000/78/EG mit EU-Primärrecht. Das BAG hat dem EuGH Vorlagefragen zu kirchlichen Anforderungen gestellt.

In der Sache Egenberger hat der EuGH geantwortet: Die Einhaltung des Art. 4 II RL 2000/78/EG durch religiöse Anforderungen des Arbeitgebers könne ggf. gerichtlich kontrolliert werden.
Hierzu der Artikel von Prof. Dr. Hemann Reichold und GV DDr. Peter Beer.