Eingruppierung eines Religionslehrers im Kirchendienst

BAG – Das BUNDESARBEITSGERICHT hat mit Urteil vom 23.3.2011, 4 AZR 300/09 über die Eingruppierung eines Religionslehrers im Kirchendienst an beruflichen Schulen nach der Vergütungsregelung für Religionslehrer VR/RL-SR – Bewährungsaufstieg – Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen (Erz-)Diözesen entschieden.

Tenor

1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 18. März 2009 – 3 Sa 424/08 – wird zurückgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.