TVöD – Bund und VKA haben einer erneuten Pauschalzahlung von 250 Euro zugestimmt.
Diese Regelung dient der Minderung von Verlusten auf Seiten der Beschäftigten durch entgangene Zeit-, Tätigkeits- und Bewährungsaufstiege. Diese Zulage steht allen nach der Anlage 1a zum BAT eingruppierten Beschäftigten zu, die in der Zeit vom 1. Oktober 2005 bis zum 31. Dezember 2010 eingestellt wurden und die am 31. Dezember 2010 in denEntgeltgruppen 2 bis 8 eingruppiert waren sowie übergeleiteten Beschäftigten,denen im selben Zeitraum eine andere Tätigkeit im o.a. Bereich übertragen wurde (sogen. Wechsler). Außerdem steht sie auf Antrag Beschäftigten zu, die in der Zeit vom 1. Januar bis 1. Juli 2011 eingestellt wurden und die nach einem Tätigkeitsmerkmal eingruppiert sind, das (nach altem Recht) einen Aufstieg nach längstens einem Jahr vorsieht. Ausgenommen sind jeweils Beschäftigte im Bereich der VKA im Sozial- und Erziehungsdienst. Die Pauschalzahlung von 250 € ist mit dem Entgelt für Oktober 2011 fällig.