Gewerkschaftsbasis hat dem Tarifabschluss zum Sozial- und Erziehungsdienst zugestimmt

Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst – Mit der Zustimmung der Gewerkschaften zur Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst vom 30. September 2015 ist der Tarifabschluss endgültig bestätigt worden.Die drei Gewerkschaften ver.di, GEW und dbb haben das Ergebnis ihrer Urabstimmung bekannt gegeben.

Bei ver.di hatten rund 57 Prozent der Mitglieder für die Annahme des Tarifabschlusses gestimmt. Beim dbb haben rund 64 Prozent und bei der GEW rund 72 Prozent der Mitglieder zugestimmt. Zuvor hatten die Bundestarifkommissionen jeweils die Annahme des Tarifabschlusses empfohlen.
Die Mitgliederversammlung der VKA hatte dem Abschluss bereits unmittelbar nach Zustandekommen der Einigung am 30. September 2015 mehrheitlich zugestimmt.

Nun muss der Tarifabschluss tariftechnisch umgesetzt werden. Die Abstimmung mit den Gewerkschaften ist eingeleitet. Nach Tarifinfo der VKA können bei den Mitgliedern vor Abschluss der redaktionellen Umsetzung die höheren Entgelte nicht ausgezahlt werden.

Die Tarifeinigung vom 30. September 2015 tritt rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft. Die Mindestlaufzeit endet am 30. Juni 2020. Davon erfasst sind die gesonderten Entgeltregelungen zum Sozial- und Erziehungsdienst (insbesondere Tabellenstruktur, Stufenzuordnung und Stufenlaufzeiten) sowie die Eingruppierungsregelungen (Anhang zur Anlage C zum TVöD).
Die Tabelle zum Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage C zum TVöD) ist, ebenso wie die sonstigen Entgelttabellen des TVöD, zum 29. Februar 2016 kündbar.