Gutscheine stellen Sachbezüge dar

BFH – Arbeitgeber können Ihren Arbeitnehmern entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung wieder Gutscheine mit Angabe eines Geldbetrags überreichen.

Der BFH hat mit den Urteilen anlässlich der Frage der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Tankkarten, Tankgut-scheinen und Geschenkgutscheinen erstmals Grundsätze zu der Unterscheidung von Barlohn und einem – im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze – bis zur Höhe von monatlich 44 EUR steuer- und sozialversicherungsfreien Sachlohn aufgestellt.