Schriftlichen Umlaufverfahren vom 29.07.2011 – Die Bayerische Regional-KODA hat im schriftlichen Umlaufverfahren vom 29.07.2011 folgende Beschlüsse gefasst, die zur Zeit von den (Erz-)Diözesen in Kraft gesetzt werden:
– ABD Teil B, 4.1. [Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse arbeitsvertraglich beschäftigter Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft (SR-L)]
hier: Verzicht auf die dienstliche Beurteilung nach Vollendung des 58. Lebensjahres
rückwirkend zum 1. Januar 2011
– ABD Teil B, 4.1. [Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse arbeitsvertraglich beschäftigter Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft (SR-L)]
hier: Verzicht auf die Absenkung der Eingangsbesoldung
rückwirkend zum 1. Mai 2011
– ABD Teil B, 4.1.1. (Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften an Realschulen und Gymnasien)
hier: Erhöhung der Zulage für Realschuldirektorinnen/Realschuldirektoren – Übernahme der Regelungen für die entsprechenden Beamten des Katholischen Schulwerks in Bayern
zum 1. Januar 2012
– ABD Teil B, 4.3. (Ordnung für Berufsbezeichnungen von arbeitsvertraglich beschäftigten Lehrkräften an Schulen in kirchlicher Trägerschaft)
hier: Klarstellung Dienstgeberveranlassung
rückwirkend zum 1. Januar 2011
– ABD Teil B, 4.3. (Ordnung für Berufsbezeichnungen von arbeitsvertraglich beschäftigten Lehrkräften an Schulen in kirchlicher Trägerschaft)
hier: Einräumung des Rechts zum Führen einer höheren Berufsbezeichnung für Fachlehrkräfte entsprechend den Wartezeiten für die Beamten des Freistaats Bayern
rückwirkend zum 1. Januar 2011
Den Wortlaut der Beschlüsse finden Sie in der Anlage 97.