Jahressonderzahlung (§ 20 ABD Teil A, 1.)

BMI – Das Bundesarbeitsgericht hat am 16. November 2011 entschieden, dass Nachzahlungen, die für die Referenzmonate der Jahressonderzahlung nach § 20 TVöD geleistet werden, in die Berechnung mit einzubeziehen sind.