Kein Wegfall des Strukturausgleichs bei einer Herabgruppierung

BAG – Das BAG hat mit Urteil vom 14.04.2011 entschieden, dass der Anspruch auf Strukturausgleich nach § 12 TVÜ-Bund bei einer Herabgruppierung nicht wegfällt.

Fällt eine Voraussetzung für den Anspruch auf Strukturausgleich weg, hindert dies den Anspruch auf Strukturausgleich in der festgesetzten Höhe nur dann, wenn die Tarifvertragsparteien dies angeordnet haben. Dies ist bei Höhergruppierungen und Veränderungen der individuellen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit der Fall, nicht jedoch bei Herabgruppierungen.

Das Urteil ist auf § 12 TVÜ-VKA übertragbar.