Kündigungsfristen im deutschen Arbeitsrecht verstoßen gegen EU-Recht

Rechtssprechung EuGH – Im deutschen Arbeitsrecht müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen geändert werden.Bisher mussten bei den Kündigungsfristen die Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigt werden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte am 19.1.2010 in Luxemburg entschieden, dass die bisher geltende Regelung, wonach bei den Kündigungsfristen die Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigt werden, gegen EU-Recht verstoße.