StMF – Bayern – Nach dem KAV Bayern hat auch der Freistaat Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften auf dem Gebiet der Informationstechnik ergriffen.
Beim Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gilt folgendes:
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StMF – Bayern – Nach dem KAV Bayern hat auch der Freistaat Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften auf dem Gebiet der Informationstechnik ergriffen.
Beim Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) gilt folgendes:
Kommission für das Arbeitsvertragsrecht
der bayerischen Diözesen
(Bayerische Regional-KODA)
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