Neue LBerBezV

Bayerisches Kultusministerium – Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat am 13. Oktober 2011 eine Verordnung über die Berufsbezeichnungen der nicht verbeamteten Lehrkräfte (Lehrerberufsbezeichnungsverordnung – LBerBezV) erlassen. Diese sieht vor, dass Lehrkräften auf Antrag nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen das Recht eingeräumt werden kann, Berufsbezeichnungen zu führen.

Die Lehrerberufsbezeichnungsverordnung findet sich auf der Verkündigungsplattform Bayern.