Schriftliches Umlaufverfahren

Bayerische Regional-KODA – Als Auftrag aus der 145. Vollversammlung wird zum 30. Dezember 2009 ein schriftliches Umlaufverfahren gemäß § 12 Abs. 2 BayRKO durchgeführt. Frist für Rückmeldungen ist spätestens der 17. Januar 2010.

Die Unterlagen hierzu gingen den Mitgliedern der Kommission per Email zu.

Ein Beschluss kommt nicht zustande, wenn mindestens vier Mitglieder der Bayerischen Regional-KODA eine mündliche Erörterung verlangen.