Tarifeinigung im öffentlichen Dienst: 4,75 Prozent für zwei Jahre

Presseinformation VKA vom 29. April 2016 – In der dritten Runde der Tarifverhandlungen konnten sich die Tarifparteien auf einen Abschluss verständigen. Die Einigung sieht Gehaltssteigerungen von 2,4 Prozent ab 1. März 2016 sowie weitere 2,35 Prozent ab dem 1. Februar 2017 vor. Die Laufzeit beträgt 24 Monate.

Weiter heißt es in der Pressemitteilung: „Für die vereinbarte Laufzeit von 24 Monaten bedeutet das für die kommunalen Arbeitgeber eine Mehrbelastung von rund 6 Milliarden Euro. „Die Einigung ist für viele Kommunen und kommunale Betriebe schmerzhaft. Dennoch ist der vereinbarte Kompromiss im Ganzen für uns vertretbar“, sagte Dr. Thomas Böhle, VKA-Präsident. 
Die Verhandlungen im Rahmen der diesjährigen Tarifrunde gestalteten sich schwierig, weil beide Seiten eine Vielzahl an Themen und Forderungen eingebracht hatten. Beim Thema Zusatzversorgung konnten sich die Tarifparteien auf einen Kompromiss einigen. Für Kassen mit anerkanntem Finanzierungsbedarf wird eine Arbeitnehmerbeteiligung beginnend ab dem 1. Juli 2016 in drei Schritten auf insgesamt 0,4 Prozent ab dem 1. Juli 2018 eingeführt. Damit können Leistungseinschnitte vermieden werden.
Nach langjährigen Verhandlungen haben sich die kommunalen Arbeitgeber und die Gewerkschaften auch auf eine Entgeltordnung zum TVöD im Bereich der VKA verständigt. Sie tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Die neue Entgeltordnung löst das bisherige Übergangsrecht ab und reformiert die Eingruppierungsregelungen für gut 1,8 Millionen Beschäftigte. Für viele Beschäftigte ergeben sich damit deutliche Verbesserungen, insbesondere in der Pflege und der allgemeinen Verwaltung.
Auch bei den weiteren Themen konnten die Arbeitgeber vertretbare Kompromisse aushandeln.
Die seit 2012 bestehende Regelung zur unbefristeten Übernahme der Auszubildenden bei Bedarf wurde – wie schon 2014 – noch einmal verlängert. Außerdem konnte die Forderung der Gewerkschaften nach einem tarifvertraglichen Ausschluss der sachgrundlosen Befristung abgewehrt werden.“

Die Eckpunkte des Abschlusses:
– 4,75 Prozent Entgeltsteigerung, verteilt auf zwei Stufen: 2,4 Prozent ab dem 1. März 2016 und weitere 2,35 Prozent ab dem 1. Februar 2017. Die lineare Erhöhung gilt auch für die Praktikan-tenentgelte. Laufzeit von 24 Monaten. 

Auszubildende
o Erhalten einen Festbetrag von 35 Euro ab dem 1. März 2016 und weitere 30 Euro ab dem 1. Februar 2017.
o Erhöhung des Jahresurlaubs von 28 auf 29 Tage (bei 5-Tage-Woche).
o Die bisherige Regelung zur Übernahme der Auszubildenden gilt weiter.
o Es gibt es einen Lernmittelzuschuss von 50 Euro brutto pro Ausbildungsjahr sowie eine Erstattung der Unterbringungskosten und Verpflegungszuschuss bei auswärtigem Berufsschulblockunterricht.

Die neue Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Sie hat eine Mindestlaufzeit von vier Jahren.

Die Jahressonderzahlung wird für drei Jahre eingefroren und ab 2017 zusätzlich um 4 Prozentpunkte abgesenkt.

Zusatzversorgung: Für Kassen mit anerkanntem Finanzierungsbedarf wird eine Arbeitnehmereigenbeteiligung von 0,4 Prozent eingeführt. Die Erhöhung erfolgt in drei Schritten:

o 0,2 Prozent ab 1. Juli 2016,
o 0,3 Prozent ab 1. Juli 2017,
o 0,4 Prozent ab 1. Juli 2018.

Altersteilzeit: Verlängerung der bisherigen Regelung um zwei Jahre.