Tarifverhandlungen – Die Tarifverträge für die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst werden geändert. Darauf verständigten sich die Tarifparteien am 30. Mai 2011 in Berlin.Vereinbart wurden Korrekturen bei der Berechnung der Startgutschriften für die rentenfernen Versicherten, die bei der Systemumstellung der Zusatzversorgung Ende 2001 das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Die Neuregelung sieht vor, dass die Startgutschriften mittels eines Vergleichsmodells überprüft und gegebenenfalls verbessert werden. Hiervon könnten rund 14 Prozent der Pflichtversicherten profitieren. Ausgangspunkt der Tarifverhandlungen war ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. November 2007.Mit der Tarifeinigung wird außerdem höchstrichterliche Rechtsprechung zu Mutterschutzzeiten, zu eingetragenen Lebenspartnerschaften und zu den Startgutschriften von beitragsfrei Versicherter umgesetzt.
Die Tarifvertragsparteien haben sich zudem verpflichtet, unmittelbar nach der Sommerpause Verhandlungen zu den Themen Biometrie und Rechnungszins aufzunehmen.
Für die Tarifeinigung ist eine Erklärungsfrist bis zum 31. Juli 2011 vereinbart.