§ 11 ABD Teil A, 3. (Kinderbezogene Entgeltbestandteile)

Tarifeinigung 2012 – Die Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-VKA steigt ab 01.03.2012 von 98,21 EURO auf 101,65 EURO je Kind.

Nach § 11 Absatz 2 ABD Teil A, 3. verändert sich die Besitzstandszulage nach Absatz 1 Satz 1  bei allgemeinen Entgeltanpassungen um den für die jeweilige Entgeltgruppe festgelegten Vomhundertsatznach Maßgabe des § 20 a Teil A, 1.