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das onlineABD, der Downloadbereich und die Loseblatt-Sammlung wurden aktualisiert. Sie finden jetzt die aktuellste Version des ABD als Wordfassung und als PDF-Datei mit Stand 01.09.2016.Neu aufgenommen im Vergleich zur Fassung

Bayerische Regional-KODA – Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Ordnungen für die Bayerische Regional-KODA (BayRKO-Änderungsgesetz – BayRKOÄndG) hat sich auch die Bezeichnung der Kommission geändert. Diese lautet ab

Freisinger Bischofskonferenz – Aufgrund des Ausscheidens von Frau Dr. Evmarie Haager aus den Diensten der Diözese Eichstätt und damit auch aus der Bayerischen Regional-KODA hat die Freisinger Bischofskonferenz am 10.

Die Beschäftigten im kirchlichen Dienst, für die das ABD zur Anwendung kommt, erhalten gemäß den Vorgaben des § 1 ABD Teil A, 1. ab 1. März 2015 2,4 Prozent mehr

KODA-Wahl – Das endgültige Wahlergebnis finden Sie hier.

153. Vollversammlung – Die Bayerische Regional-KODA hat auf der 153. Vollversammlung am 30.11/01.12.2011 in Augsburg gemäß § 18 Absatz 2 BayRKO die Liste ergänzt, aus der im Falle der Anrufung

BayRK – Die Bayerische Regional-KODA hat eine neue Dienstordnung und eine vorläufige Entgeltordnung für Beschäftigte im Pfarrbüro beschlossen. Der Begriff Pfarrbüro umfasst auch Verwaltungsbüros von über eine Pfarrei hinausgehenden Zusammenschlüssen

Die Beschäftigten im kirchlichen Dienst, für die das ABD zur Anwendung kommt, erhalten gemäß den Vorgaben des § 1 ABD Teil A, 1. ab 1. März 3 Prozent mehr Brutto,

Beschluss der 149. Vollversammlung – Die Bayerische Regional-KODA hat die Übernahme der Regelung der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für Beschäftigte der kommunalen Arbeitgeber vom 27. Februar 2010 zu flexiblen Arbeitszeitregelungen

ABD-Anwender – Auf der Seite “Dienstgeberinfo” finden Sie das neue Rundschreiben des Sprechers der Dienstgeberseite Martin Floß. Es geht um den Urlaubsanspruch nach Vorliegen der Urteilsgründe der BAG-Entscheidung vom 20.

Schriftlichen Umlaufverfahren vom 29.07.2011 – Die Bayerische Regional-KODA hat im schriftlichen Umlaufverfahren vom 29.07.2011 folgende Beschlüsse gefasst, die zur Zeit von den (Erz-)Diözesen in Kraft gesetzt werden: – ABD Teil

Bayerische Regional-KODA – in den katholischen Kindertageseinrichtungen. Die Bayerische Regional-KODA hat im schriftlichen Umlaufverfahren eine neue Dienstordnung beschlossen. Zum 1. September 2009 tritt die neue Dienstordnung für das pädagogische Personal