Interne Nachrichten

Bundesministerium für Bildung und Forschung – Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und

TVöD – Bund und VKA haben einer erneuten Pauschalzahlung von 250 Euro zugestimmt. Diese Regelung dient der Minderung von Verlusten auf Seiten der Beschäftigten durch entgangene Zeit-, Tätigkeits- und Bewährungsaufstiege.

Tarifvertrag – Mit Urteil vom November 2007 hatte der BGH die Tarifvertragsparteien aufgefordert, eine Neuregelung für die Berechnung der Startgutschriften für rentenferne Jahrgänge – also für die Beschäftigten, die zum

Bayerisches Kultusministerium – Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat am 13. Oktober 2011 eine Verordnung über die Berufsbezeichnungen der nicht verbeamteten Lehrkräfte (Lehrerberufsbezeichnungsverordnung – LBerBezV) erlassen. Diese sieht

Die Mitgliederbefragung von ver.di über den Schlichterspruch im Rahmen der Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst ist abgeschlossen. Insgesamt lehnten 69,13 Prozent der ver.di-Mitglieder im Sozial- und Erziehungsdienst den Schlichterspruch

Tarifeinigung 2012 – Gemäß Protokollerklärung zu § 23 Absatz 1 TVÜ-VKA ist über eine Anpassung der Erschwerniszuschläge bei allgemeinen Entgelterhöhungen auf landesbezirklicher Ebene zu verhandeln. Dies gilt auch für die

Tarifeinigung 2012 – Die Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-VKA steigt ab 01.03.2012 von 98,21 EURO auf 101,65 EURO je Kind. Nach § 11 Absatz 2 ABD Teil A, 3. verändert

Änderungstarifvertrag Nr. 6 vom 8. Dezember 2010 zum TVöD – Wenn Beschäftigte nicht in die nächsthöhere, sondern in eine darüber liegende Entgeltgruppe höhergruppiert werden, ist das Tabellenentgelt für jede dazwischen

BayRK – Das Abstimmungsergebnis ist Folgendes: ABD Teil B, 4.1.[Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse arbeitsvertraglich beschäftigter Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft (SR-L)]hier: Verzicht auf die Absenkung der Eingangsbesoldung Ich stimme

Kirchliches Arbeitsrecht – Im Streit um die Bezahlung der 1,3 Millionen Beschäftigen der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände bahnt sich in Niedersachsen eine bundesweit wegweisende Verständigung an. Kirchen und Gewerkschaften wollen

BMF – Nach § 41 finden für die Erstattung von Umzugskosten sowie Trennungsgeld die in der jeweiligen (Erz-)Diözese geltenden Regelungen Anwendung. Bei einem beruflich veranlassten Umzug können die Umzugskosten grundsätzlich

Tarifverträge – Am 9. August 2012 haben die Tarifverhandlungen zur Zusatzversorgung für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst mit Arbeitgebervertretern von Bund, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), der Vereinigung der kommunalen