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Bayerische Regional-KODA – Als Auftrag aus der 145. Vollversammlung wird zum 30. Dezember 2009 ein schriftliches Umlaufverfahren gemäß § 12 Abs. 2 BayRKO durchgeführt. Frist für Rückmeldungen ist spätestens der
TVöD – Bund und VKA haben einer erneuten Pauschalzahlung von 250 Euro zugestimmt. Diese Regelung dient der Minderung von Verlusten auf Seiten der Beschäftigten durch entgangene Zeit-, Tätigkeits- und Bewährungsaufstiege.
Tarifvertrag – Mit Urteil vom November 2007 hatte der BGH die Tarifvertragsparteien aufgefordert, eine Neuregelung für die Berechnung der Startgutschriften für rentenferne Jahrgänge – also für die Beschäftigten, die zum
Bayerisches Kultusministerium – Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat am 13. Oktober 2011 eine Verordnung über die Berufsbezeichnungen der nicht verbeamteten Lehrkräfte (Lehrerberufsbezeichnungsverordnung – LBerBezV) erlassen. Diese sieht
Die Mitgliederbefragung von ver.di über den Schlichterspruch im Rahmen der Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst ist abgeschlossen. Insgesamt lehnten 69,13 Prozent der ver.di-Mitglieder im Sozial- und Erziehungsdienst den Schlichterspruch
Tarifeinigung 2012 – Gemäß Protokollerklärung zu § 23 Absatz 1 TVÜ-VKA ist über eine Anpassung der Erschwerniszuschläge bei allgemeinen Entgelterhöhungen auf landesbezirklicher Ebene zu verhandeln. Dies gilt auch für die
Tarifeinigung 2012 – Die Besitzstandszulage nach § 11 TVÜ-VKA steigt ab 01.03.2012 von 98,21 EURO auf 101,65 EURO je Kind. Nach § 11 Absatz 2 ABD Teil A, 3. verändert
Änderungstarifvertrag Nr. 6 vom 8. Dezember 2010 zum TVöD – Wenn Beschäftigte nicht in die nächsthöhere, sondern in eine darüber liegende Entgeltgruppe höhergruppiert werden, ist das Tabellenentgelt für jede dazwischen
BayRK – Das Abstimmungsergebnis ist Folgendes: ABD Teil B, 4.1.[Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse arbeitsvertraglich beschäftigter Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft (SR-L)]hier: Verzicht auf die Absenkung der Eingangsbesoldung Ich stimme
Kirchliches Arbeitsrecht – Im Streit um die Bezahlung der 1,3 Millionen Beschäftigen der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände bahnt sich in Niedersachsen eine bundesweit wegweisende Verständigung an. Kirchen und Gewerkschaften wollen
BMF – Nach § 41 finden für die Erstattung von Umzugskosten sowie Trennungsgeld die in der jeweiligen (Erz-)Diözese geltenden Regelungen Anwendung. Bei einem beruflich veranlassten Umzug können die Umzugskosten grundsätzlich
Tarifverträge – Am 9. August 2012 haben die Tarifverhandlungen zur Zusatzversorgung für die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst mit Arbeitgebervertretern von Bund, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), der Vereinigung der kommunalen
Kommission für das Arbeitsvertragsrecht
der bayerischen Diözesen
(Bayerische Regional-KODA)
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