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Tarifverträge ATV und ATV-K – Die Tarifvertragsparteien der Tarifverträge ATV und ATV-K einigten sich auf eine Neuberechnung der Startgutschriften, die sich am Eintrittsalter bei Pflichtversicherungsbeginn orientiert. Dies führt zu einer
BAG, Urteil vom 23.3.2017, 6 AZR 161/16 – Überstunden, die nicht im Schichtplan eingeplant sind, können nicht durch Freizeit ausgeglichen werden. Für sie ist auch bei Teilzeitarbeit ein Überstundenzuschlag nach
Information des KAV Bayern vom 14.08.2017 – Vollenden Beschäftigte eine Beschäftigungszeit von 25 bzw. 40 Jahren im Zeitraum der Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit, so erhalten sie das Jubiläumsgeld nach § 23
Information VKA vom 14. August 2017 – Nach Mitteilung des KAV Bayern ist eine zusätzliche Geltendmachung im Rahmen der Ausschlussfrist zur Wahrung von Entgeltansprüchen ergänzend zu einem Antrag auf Höhergruppierung
Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts – Durch das Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts vom 23. Mai 2017 (BGBl 2017 I S. 1228) wird das Mutterschutzgesetz neu gefasst. Mit Schreiben vom
BAG Urteil – Das BAG hat mit Urteil vom 22. September 2016 – 6 AZR 432/15 – entschieden, dass ein freiwilliger zusätzlicher Wehrdienst im Anschluss an den Grundwehrdienst´zu einem dauerhaften
Presseinformation VKA vom 29. April 2016 – In der dritten Runde der Tarifverhandlungen konnten sich die Tarifparteien auf einen Abschluss verständigen. Die Einigung sieht Gehaltssteigerungen von 2,4 Prozent ab 1.
Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst – Auf der Seite des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Bayern e.v. findet sich eine Information auf ergänzende Hinweise zur Umsetzung der Tarifeinigung. Diese Informationen zum Tarifabschluss für
Bayerische Regional-KODA – Bis zum Ende der Rückmeldefrist des schriftlichen Umlaufverfahrens haben sich 37 Kommissionsmitglieder schriftlich geäußert. Dem Beschlussantrag im schriftlichen Umlaufverfahren des Sprechers der Dienstgeberseite Martin Floß und des
Rundschreiben KAV Bayern e.V. – Mit Datum 16.12.2015 hat der KAV Bayern e.V. in seinem Rundschreiben mitgeteilt, dass das Unterschriftsverfahren eingeleitet worden ist. Die Abstimmung der Änderungsvereinbarungen zu den durchgeschriebenen
Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie – Für Ende November ist die Verabschiedung eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie geplant. Mit der damit verbundenen Änderung des Betriebsrentengesetzes zum 1. Januar 2018
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat – Die Regelung in § 26 Abs. 1 Satz 4 TVöD (wortgleich mit § 26 Abs. 1 Satz 4 TV-L), nach der
Kommission für das Arbeitsvertragsrecht
der bayerischen Diözesen
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