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Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst – Mit der Zustimmung der Gewerkschaften zur Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst vom 30. September 2015 ist der Tarifabschluss endgültig bestätigt worden.Die drei Gewerkschaften ver.di,
Mit dem Rundschreiben werden Hinweise zu Änderungen beim Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bekannt gegeben (BEEG), die zum 1. Juli 2015 in Kraft getreten sind. Zudem wird auf die neuen Möglichkeiten zum
Tarifeinigung im Sozial- und Erziehungsdienst erzielt – Nach dreitätigen Verhandlungen in Hannover haben VKA und Gewerkschaften am Mittwochvormittag einen Tarifkompromiss im Sozial- und Erziehungsdienst erreicht. Der Tarifabschluss liegt mit einem
Bund/Länder – Nach § 3 Nr. 5 EStG sind die Geld- und Sachbezüge sowie die Heilfürsorge, die Soldaten aufgrund des § 1 Abs. 1 Satz 1 des Wehrsoldgesetzes und Zivildienstleistende
StMF – Bayern – Nach dem KAV Bayern hat auch der Freistaat Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften auf dem Gebiet der Informationstechnik ergriffen. Beim Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen
– RdSchr. D. BMI v. 17.5.2011 – D 3 – 221 421 – 4/1 – – Stellenzulagen werden nach der derzeitigen Rechtslage beginnend mit dem Tag der Aufnahme der zulageberechtigenden
BAG – Die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD benachteiligt Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unmittelbar und verstößt
Rechtssprechung EuGH – Im deutschen Arbeitsrecht müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen geändert werden.Bisher mussten bei den Kündigungsfristen die Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte
Bayerische Regional-KODA – § 4 Absatz 2 ABD Teil 6a sieht vor, dass der Anspruch auf Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach § 4 Absatz 1 ausgeschlossen, wenn und solange 2,5 v.H.
ZTR 6/2011 – Die tariflichen Regelungen des TVöD und TV-L werfen hier, insbesondere auch durch die Neuorientierung der Stufen innerhalb der Entgeltgruppen gegenüber den Vorgängerregelungen, zahlreiche Zweifelsfragen auf sowohl zu
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Am 1. Juli 2011 startet der neue Bundesfreiwilligendienst (BFD). Der BFD tritt an die Stelle des Zivildienstes, der zusammen mit der Wehrpflicht
Familienpflegezeitgesetz – Ein Antrag auf Aufnahme in die Gruppenversicherung des Bundesamtes kann vom Arbeitgeber oder den Beschäftigten gestellt werden.Dem Antrag sind eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und der beschäftigten Person
Kommission für das Arbeitsvertragsrecht
der bayerischen Diözesen
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