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StMF – Bayern – Nach dem KAV Bayern hat auch der Freistaat Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften auf dem Gebiet der Informationstechnik ergriffen. Beim Vollzug des Tarifvertrages für den öffentlichen
– RdSchr. D. BMI v. 17.5.2011 – D 3 – 221 421 – 4/1 – – Stellenzulagen werden nach der derzeitigen Rechtslage beginnend mit dem Tag der Aufnahme der zulageberechtigenden
BAG – Die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD benachteiligt Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unmittelbar und verstößt
Rechtssprechung EuGH – Im deutschen Arbeitsrecht müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen geändert werden.Bisher mussten bei den Kündigungsfristen die Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte
Bayerische Regional-KODA – § 4 Absatz 2 ABD Teil 6a sieht vor, dass der Anspruch auf Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach § 4 Absatz 1 ausgeschlossen, wenn und solange 2,5 v.H.
ZTR 6/2011 – Die tariflichen Regelungen des TVöD und TV-L werfen hier, insbesondere auch durch die Neuorientierung der Stufen innerhalb der Entgeltgruppen gegenüber den Vorgängerregelungen, zahlreiche Zweifelsfragen auf sowohl zu
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Am 1. Juli 2011 startet der neue Bundesfreiwilligendienst (BFD). Der BFD tritt an die Stelle des Zivildienstes, der zusammen mit der Wehrpflicht
Familienpflegezeitgesetz – Ein Antrag auf Aufnahme in die Gruppenversicherung des Bundesamtes kann vom Arbeitgeber oder den Beschäftigten gestellt werden.Dem Antrag sind eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und der beschäftigten Person
StMF Bayern – Das Staatsministerium der Finanzen hat entschieden, von der Möglichkeit des leistungsbezogenen Stufenaufstiegs bzw. des Anhaltens in der Stufe auch nach dem 31. Dezember 2010 keinen Gebrauch zu
Landesbezirklicher Tarifvertrag – In der Folge der Tarifrunde 2010 (Tarifeinigung vom 27.02.2010) haben die Tarifvertragsparteien auf Landesebene in Bayern über die Dynamisierung der Erschwerniszuschläge verhandelt. Wie schon nach der Tarifrunde
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BAG – Rechtssprechung – Mit Urteil vom 18.10.2011 hat sich das BAG mit Fragen der Verlängerung der Elternzeit befasst und festgestellt, dass nur das erstmalige Elternzeitverlangen zustimmungsfrei ist. Legt sich
Kommission für das Arbeitsvertragsrecht
der bayerischen Diözesen
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